
Kompetenzen
- Bundesbeamtenrecht
- Landesbeamtenrecht Nordrhein-Westfalen
- Landesrecht der Richter und Staatsanwälte Nordrhein-Westfalen
- Konfliktlösung
Beamtenrecht für die Beamten des Bundes, vor allem Dienstrecht, Besoldungsrecht, Disziplinarrecht, Prüfungsrecht, Versorgungsrecht.
Beamtenrecht z.B. für die Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen, für die Kommunalbeamten, für das beamtete Personal an Hochschulen, insbesondere Dienstrecht, Besoldungsrecht, Disziplinarrecht, Prüfungsrecht, Versorgungsrecht.
Vor allem Dienstrecht, Besoldungsrecht, Disziplinarrecht, Prüfungsrecht und Versorgungsrecht für die Richter und Staatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen.
Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER – Ihrer Kanzlei für Beamtenrecht. Die Kanzlei DR. SCHROEDER steht für anwaltliche Professionalität durch
Frau Dr. Schroeder ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie verfügt über langjährige fachliche Spezialisierung und anwaltliche Erfahrung mit ausgewiesenen Kernkompetenzen im Beamtenrecht.
Frau Rechtsanwältin Dr. Schroeder betreut jedes einzelne Mandat persönlich. Sie berät und vertritt ihre Mandanten kompetent, umfassend, vorausschauend und erfolgreich.
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht ist Frau Dr. Schroeder ganz auf das Beamtenrecht spezialisiert und verfügt aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Spezialisierung und anwaltlichen Erfahrung über ausgewiesene Kernkompetenzen in diesem Rechtsgebiet.
Konkret ist Frau Dr. Schroeder im Bundesbeamtenrecht und im Landesbeamtenrecht Nordrhein-Westfalen anwaltlich tätig. Hinzu kommt das Landesrecht der Richter und Staatsanwälte Nordrhein-Westfalen.
Eine Corona-Impfung kann nach Auftreten eines Körperschadens bei einer Lehrerin nicht als Dienstunfall anerkannt werden, auch wenn die Beamtin sich… ...
Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine finanzielle Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen nur dann verlangen,… ...
Leitsatz: § 82a Abs. 1 Satz 1 LBG NRW, wonach dann, wenn ein Dritter “durch rechtskräftiges Endurteil eines deutschen Gerichts” zur Zahlung von… ...
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Eilbeschluss vom 03.05.2023 entschieden, dass das Niedersächsische Justizministerium einen ehemaligen Staatssekretär nicht… ...
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass einem unter dem Namen „Officer …“ auf verschiedenen sozialen Plattformen aufgetretenen Polizeibeamten dessen Internetauftritte… ...
Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches… ...
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Auf dieser Website werden Cookies eingesetzt. Die Cookies sind nach verschiedenen Einsatzzwecken kategorisiert. Hier können Sie die die einzelnen Kategorien mit den Details sehen. Hier können Sie auch die Einstellungen der Cookies jederzeit einsehen und ändern. Weitere Informationen finden Sie in der Cookie-Erklärung auf dieser Seite: Datenschutz
FunktionaleDie funktionalen Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktionieren kann. Diese Cookies sorgen für die Kernfunktionalität der Website. Die Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
AnalyseMit Analyse-Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir sehen, wie die Website von unseren Besuchern praktisch verwendet wird. Mit diesen Informationen können wir unser Internetangebot laufend verbessern und auf die Anforderungen und Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Social MediaMit Social Media Cookies können auch die Inhalte und Dienste von Social Media bzw. Sozialen Netzwerken wie z.B. Linkedin, Xing, Instagram, Facebook, Twitter und Youtube eingebunden und genutzt werden. Die entsprechenden Inhalte und Dienste werden von Drittanbietern bereitgestellt, die in der Regel auch Nutzerdaten erheben und verarbeiten. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
SonstigeMit Hilfe der sonstigen Cookies können unseren Besuchern weitere Funktionen und nützliche Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps angeboten werden, die von Drittanbietern bereitgestellt werden. Dabei werden in der Regel auch Nutzerdaten erhoben und verarbeiten. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Dieser Inhalt ist blockiert. Bitte nehmen Sie "%CC% Cookies" an, um diesen Inhalt sehen zu können.