
Kompetenzen
- Bundesbeamtenrecht
- Landesbeamtenrecht Nordrhein-Westfalen
- Landesrecht der Richter und Staatsanwälte Nordrhein-Westfalen
- Konfliktlösung
Beamtenrecht für die Beamten des Bundes, vor allem Dienstrecht, Besoldungsrecht, Disziplinarrecht, Prüfungsrecht, Versorgungsrecht.
Beamtenrecht z.B. für die Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen, für die Kommunalbeamten, für das beamtete Personal an Hochschulen, insbesondere Dienstrecht, Besoldungsrecht, Disziplinarrecht, Prüfungsrecht, Versorgungsrecht.
Vor allem Dienstrecht, Besoldungsrecht, Disziplinarrecht, Prüfungsrecht und Versorgungsrecht für die Richter und Staatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen.
Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER – Ihrer Kanzlei für Beamtenrecht. Die Kanzlei DR. SCHROEDER steht für anwaltliche Professionalität durch
Frau Dr. Schroeder ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie verfügt über langjährige fachliche Spezialisierung und anwaltliche Erfahrung mit ausgewiesenen Kernkompetenzen im Beamtenrecht.
Frau Rechtsanwältin Dr. Schroeder betreut jedes einzelne Mandat persönlich. Sie berät und vertritt ihre Mandanten kompetent, umfassend, vorausschauend und erfolgreich.



Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht ist Frau Dr. Schroeder ganz auf das Beamtenrecht spezialisiert und verfügt aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Spezialisierung und anwaltlichen Erfahrung über ausgewiesene Kernkompetenzen in diesem Rechtsgebiet.
Konkret ist Frau Dr. Schroeder im Bundesbeamtenrecht und im Landesbeamtenrecht Nordrhein-Westfalen anwaltlich tätig. Hinzu kommt das Landesrecht der Richter und Staatsanwälte Nordrhein-Westfalen.

Als „privatrechtliches Arbeitsverhältnis“ im Sinne von § 10 Satz 1 BeamtVG sind nur entgeltliche Beschäftigungsverhältnisse im Sinne von § 611…
Landesbeamte mit drei oder mehr Kindern können nicht verlangen, dass das Land NRW ihnen Nachzahlungen von kinderbezogenen Familienzuschlägen gewährt, wenn…
Der bisherige nebenamtliche Verbandsvorsteher des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) ist heute mit seinem Eilantrag im Konkurrentenstreit um die Stelle des…
Eine durch die Einstellungspraxis des Dienstherrn bedingte Lücke zwischen Referendariat und Übernahme in den Schuldienst zum Schuljahresbeginn darf sich versorgungsrechtlich…
Das Versenden von Chat-Beiträgen oder Bildern, die ausgehend von einem objek-tivierten Empfängerhorizont rassistisch erscheinen oder die Unrechtstaten der NS-Diktatur verharmlosen,…
Eine Pendelstrecke auch von gut 35 km nach einem Umzug vom bisherigen Wohnort begründet keinen Versetzungsanspruch einer verbeamteten Lehrerin an eine…