+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 29.03.2019
in Recht Aktuell

 von admin

Umsetzung eines ministerialen Spitzenbeamten im Hessischen Wirtschaftsministerium nicht zu beanstanden

Umsetzung eines ministerialen Spitzenbeamten im Hessischen Wirtschaftsministerium nicht zu beanstanden
Veröffentlicht am 29.03.2019
in Recht Aktuell

 von admin

Das VG Wiesbaden hat am 29.03.2019 entschieden, dass die hausinterne Umsetzung eines Spitzenbeamten im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) nicht zu beanstanden ist.

Der Antragsteller war beim Wirtschaftsministerium bis zum 31.03.2017 als Abteilungsleiter einer großen und bedeutenden Abteilung in der Besoldungsgruppe B 6 HBesG eingesetzt. Ab dem 01.04.2017 wurde ihm die Leitung einer neu gebildeten Abteilung übertragen. Zur Begründung für Umsetzung wurde von der Hausspitze unter anderem auf die fachliche Expertise des Antragstellers abgestellt und vorgebracht, dass er im Rahmen einer organisatorischen Umstrukturierung in der neuen Abteilung gebraucht werde. Auch Teile seiner alten Abteilung seien der neuen Abteilung übertragen worden, um die Abteilungsstrukturen insgesamt gleichmäßiger zu gestalten. Gegen seine Umsetzung hat der Antragsteller beim VG Wiesbaden um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Er sei durch die Umsetzung in seinem Recht auf amtsangemessene Beschäftigung in der Besoldungsgruppe B 6 HBesG verletzt worden, da die ihm übertragene Leitung der neuen Abteilung geringerwertig sei. In seiner vorherigen Position sei er für Großprojekte, wie den Ausbau des Frankfurter Flughafens, verantwortlich gewesen und habe über die Landesgrenze hinaus hohes fachliches Ansehen genossen. Die neu geschaffene Abteilung sei hingegen unbedeutend und die von ihm nunmehr zu verantwortenden Projekte, wie den “Riederwald“-Lückenschluss, habe er in seiner früheren Abteilung nebenbei miterledigt. Da die Zuständigkeit für das Projekt “Riederwald” Ende 2020 auf den Bund übergehe, sei seine neue Abteilung zudem auch nicht nachhaltig angelegt. Dem Minister und dem damaligen Staatssekretär sei es aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit zu Bündnis90/Die Grünen nur darum gegangen, einen “verdienten Spitzenbeamten zu demontieren und kaltzustellen”, weil der Antragsteller während des Flughafenausbaus bei den Grünen in Missgunst gefallen sei. Die grüne Hausspitze habe ihn das bereits kurz nach Bildung der schwarz-grünen Koalition nach den Landtagswahlen 2013 spüren lassen. Staatssekretär a.D. Samson habe ihm gegenüber bereits in 2016 Andeutungen geäußert, man werde ihm seine Kompetenzen entziehen und ihn einer neuen Verantwortung zuführen.

Das VG Wiesbaden vermochte den Ausführungen des Antragstellers nicht zu folgen und hat den Antrag abgelehnt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Umsetzung des Antragstellers nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung im Ergebnis nicht zu beanstanden. Der Beamte als Inhaber eines statusrechtlichen Amtes könne lediglich beanspruchen, in Funktionsämtern eingesetzt zu werden, die in ihrer Wertigkeit seinem Statusamt entsprechen. Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG gehöre kein Recht des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des von ihm bislang innegehabten Dienstpostens.

Der Antragsteller werde vorliegend weiterhin amtsangemessen innerhalb der Besoldungsgruppe B 6 HBesG verwendet. Dem Dienstherrn komme bei der Übertragung von Aufgaben eine weitreichende Organisationsfreiheit zu. Im Rahmen dieses Organisationsermessens sei der Antragsteller auf die Leitung einer anderen Abteilung umgesetzt worden. Die neu geschaffene Abteilung sei auch in Größe, Anzahl der Referate, fachlicher Zuständigkeit und Bedeutung mit den anderen Abteilungen des Hauses vergleichbar. Dem stehe auch nicht entgegen, dass das Projekt “Riederwald” Ende 2020 auf den Bund übergehe, weil das Wirtschaftsministerium dann angehalten sei, die Größe und Bedeutung der Abteilung erforderlichenfalls neu zu bewerten. Dass der Antragsteller sich als “demontiert und kaltgestellt” sehe, sei eine subjektive Wertung, die sich anhand der vorgelegten Behördenakten so nicht nachvollziehen lasse. Nach einer dienstlichen Stellungnahme des Staatssekretärs a.D. Samson stünden im Ergebnis nun unterschiedliche Darstellungen gegenüber. Im Wirtschaftsministerium sei der Antragsteller als facherfahrener und kompetenter Abteilungsleiter geschätzt worden. Sein Engagement während der Flughafenerweiterung habe bei der Umsetzung keine Rolle gespielt. Nach Auffassung des VG Wiesbaden werde auch die Leitung der neu geschaffenen Abteilung dem Recht auf amtsangemessene Beschäftigung gerecht.

Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die der VGH Kassel zu entscheiden hat.

VG Wiesbaden, Beschl. v. 29.03.2019 – 3 L 2332/17.WI

Pressemitteilung des VG Wiesbaden Nr. 5/2019. 29.03.2019

Rechtliche Themen: Beamtenrecht öffentliches Dienstrecht Verwaltungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (647)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (597) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (26) Corona-Impfung (3) Datenschutzrecht (4) Dienstunfall (20) Dienstunfallfürsorge (11) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (10) Disziplinarrecht (90) Einstellung in Beamtenverhältnis (4) Entfernung aus Beamtenverhältnis (28) Entlassung aus Beamtenverhältnis (4) Entlassung aus Dienstverhältnis (2) Erschwerniszulage (2) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (8) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (13) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (22) Probebeamtenverhältnis (13) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (4) Richterrecht (37) Stellenbesetzung (84) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis im Berufungsverfahren02.05.2025
Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen gegen zwei niedersächsische Polizeivollzugsbeamte im Berufungsverfahren02.05.2025
Klage eines Bundesbeamten auf Arbeitszeitgutschrift erfolgreich18.03.2025
Kein Dienstunfallschutz für Reparaturversuch an einer Wanduhr im Dienstzimmer mit einem privaten Klappmesser17.03.2025
Frau mit sichtbaren Tattoos darf Kriminalpolizistin werden07.03.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis im Berufungsverfahren02.05.2025
Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen gegen zwei niedersächsische Polizeivollzugsbeamte im Berufungsverfahren02.05.2025
Klage eines Bundesbeamten auf Arbeitszeitgutschrift erfolgreich18.03.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2024

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis im Berufungsverfahren02.05.2025
Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen gegen zwei niedersächsische Polizeivollzugsbeamte im Berufungsverfahren02.05.2025
Klage eines Bundesbeamten auf Arbeitszeitgutschrift erfolgreich18.03.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}