+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 09.02.2016
in Recht Aktuell

 von admin

Änderung von Dienstzeitenregelung erfordert Beteiligung von Personalrat

Änderung von Dienstzeitenregelung erfordert Beteiligung von Personalrat
Veröffentlicht am 09.02.2016
in Recht Aktuell

 von admin

Das VG Berlin hat am 21.01.2016 entschieden, dass vor der Änderung einer auf langjähriger Übung beruhenden Dienstzeitenregelung (hier: Rosenmontag) der Personalrat beteiligt werden muss.

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz – KMK) ist ein Zusammenschluss der für Bildung, Erziehung und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie wird unterstützt vom Sekretariat der KMK. Die Beschäftigten des Sekretariats der KMK gelten kraft Gesetz als Bedienstete des Landes Berlin. Mindestens seit dem Jahr 2002 gewährte der Dienststellenleiter des Sekretariats in Bonn alljährlich am Rosenmontag ganztägig Dienstbefreiung. Diese Praxis wurde für das Jahr 2015 ohne Beteiligung des (in Berlin ansässigen) Personalrats erstmalig geändert und der Rosenmontag sollte nunmehr regulärer Arbeitstag sein; zugleich sollte von der Möglichkeit des Freizeitausgleichs Gebrauch gemacht werden können. Die Neuregelung gilt auch für 2016.
Der Personalrat des Sekretariats der KMK hatte einen Antrag auf Feststellung der Verletzung von Mitbestimmungsrechten beim Verwaltungsgericht gestellt.

Das VG Berlin hat dem Antrag stattgegeben.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Änderung der Praxis als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zu werten, weil sie die Aufstellung der Urlaubspläne berührt. Einer Urlaubsgewährung bedürfe es nämlich nur, wenn überhaupt Dienst zu leisten sei; bei einer allgemeinen Dienstbefreiung sei dies nicht der Fall. In der Bonner Außenstelle habe es aber solche langjährige Übung zum Karneval gegeben. Der Gleichbehandlungsgrundsatz nehme dieser Übung nicht ihre Wirksamkeit. Zwar würden die Beschäftigten der Dienststelle in Berlin unterschiedlich behandelt, doch sei dies sachlich gerechtfertigt. Der Karneval in Bonn und Berlin habe eine unterschiedliche Bedeutung: Während er in Bonn viele Bewohner mit Freude erfasse, werde er in Berlin weit überwiegend als rheinische Besonderheit wahrgenommen und von einigen sogar mit Unverständnis betrachtet.

VG Berlin, Beschl. v. 21.01.2016 – 62 K 19.15 PVL (nicht rechtskräftig)

Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 7/2016 v. 09.02.2016

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Verwaltungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (656)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (605) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (28) Corona-Impfung (3) Corona-Infektion (3) Datenschutzrecht (4) Dienstunfall (22) Dienstunfallfürsorge (13) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (10) Disziplinarrecht (93) Einstellung in Beamtenverhältnis (5) Entfernung aus Beamtenverhältnis (29) Entlassung aus Beamtenverhältnis (5) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (9) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (13) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (24) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (4) Richterrecht (38) Rücknahme der Beamtenernennung (2) Stellenbesetzung (85) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

Keine Dienstunfallanerkennung bei Verletzung während Dienstsport08.08.2025
Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen27.06.2025
Einstellung als Rechtsreferendar verweigert12.06.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

Keine Dienstunfallanerkennung bei Verletzung während Dienstsport08.08.2025
Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2024

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

Keine Dienstunfallanerkennung bei Verletzung während Dienstsport08.08.2025
Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}