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Veröffentlicht am 14.02.2017
in Recht Aktuell

 von admin

Anhebung der Altersgrenzen von Beamten

Anhebung der Altersgrenzen von Beamten
Veröffentlicht am 14.02.2017
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 von admin

Der “zweite Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern des Bundes” liegt als Unterrichtung vor.

Nach der Unterrichtung (BT-Drs. 18/11117 – PDF, 782 KB) hält die Bundesregierung auch für die Beamten und Richter des Bundes weiterhin an der Anhebung der Altersgrenzen fest. Die tragenden Gründe für die 2007 beschlossene Anhebung gälten nach wie vor und würden durch die jüngeren Entwicklungen bestätigt, heißt es in der Vorlage. Der öffentliche Dienst bleibe angesichts des demografischen Wandels ebenso wie andere Arbeitgeber gefordert, “die Erfahrung und das Wissen der älteren Beschäftigten stärker zu nutzen, weil die Zahl junger, qualifizierter Erwerbspersonen und damit das Angebot an nachrückenden Arbeitskräften prognostisch zurückgeht”.

Um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegen wirken zu können, bleibe es daher “sinnvoll und vertretbar, die Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Bundes – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch – seit 2012 schrittweise vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben (bis zum Jahr 2029)”, schreibt die Regierung weiter. Der lange Zeitraum ermögliche es, die Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der älter werdenden Belegschaften anzupassen, und für die Betroffenen, ihre jeweilige Lebensplanung auf den späteren Eintritt in den Ruhestand auszurichten. Zugleich werde durch die Anhebung der Altersgrenzen das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten zehn bis 15 Jahren zeitlich abgefedert.

Untersuchungen, die seit der Anhebung der Altersgrenzen durchgeführt wurden, um die Auswirkungen des Älterwerdens zu beleuchten, belegen dem Bericht zufolge, “dass ein längeres Erwerbsleben für die Beschäftigten keine Bedrohung ist, sondern als Chance für mehr Wohlstand und Teilhabe genutzt wird”. So sei beispielsweise der Anteil aller Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 65 Jahren zwischen 1996 und 2014 deutlich gestiegen, ohne dass sich der Großteil über- oder unterfordert gefühlt habe. Selbst im Ruhestand gingen immer mehr Menschen einer Erwerbstätigkeit nach.

“Da infolge der Anhebung tendenziell mehr ältere Erwerbstätige beschäftigt sein werden, ist die Verschiebung der Altersgrenzen mit Maßnahmen zu verbinden, die die Arbeitsfähigkeit der Älteren sichern”, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Aus diesem Grund habe sie eine Reihe von dienst- und tarifrechtlichen sowie personalpolitischen Maßnahmen ergriffen, die auf eine längere Erwerbstätigkeit ausgerichtet seien. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sei aber nicht nur aus Beschäftigtensicht wünschenswert, sondern auch aus Arbeitgebersicht wichtig für den Erhalt der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 80 v. 13.02.2017

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