+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 02.03.2026
in Recht Aktuell

 von Kanzlei DR. SCHROEDER

Beförderungsausschluss einer Polizeikommissarin wegen missbräuchlicher Änderung des Geschlechtseintrags ist rechtmäßig

Beförderungsausschluss einer Polizeikommissarin wegen missbräuchlicher Änderung des Geschlechtseintrags ist rechtmäßig
Veröffentlicht am 02.03.2026
in Recht Aktuell

 von Kanzlei DR. SCHROEDER

Eine Polizeikommissarin, gegen die der begründete Verdacht besteht, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hat ändern lassen, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen, darf aus dem Beförderungsauswahlverfahren ausgeschlossen werden. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit drei Beschlüssen, die den Beteiligten am 23.02.2026 zugestellt worden sind, entschieden und damit die Eilanträge der Kommissarin abgelehnt. Diese Anträge waren darauf gerichtet, die Beförderung von Kollegen in den Monaten November 2025, Dezember 2025 und Januar 2026 vorläufig zu untersagen.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Die Entscheidung des Polizeipräsidiums Düsseldorf, die Antragstellerin bei der Beförderungsauswahl nicht zu berücksichtigen, weil gegen sie ein ihre Eignung für ein Beförderungsamt in Frage stellendes Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Denn die Einleitung dieses Verfahrens war und ist nach wie vor durch den Verdacht gerechtfertigt, dass sie die Dienstpflicht verletzt hat, durch ihr Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die ihr Beruf erfordern. Dieser Verdacht beruht auf verschiedenen der Antragstellerin vorgeworfenen und von ihr nicht bestrittenen Äußerungen gegenüber Kollegen, die darauf schließen lassen, dass sie ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt hat ändern lassen, um von der Frauenförderung zu profitieren und schneller befördert zu werden.

Im Disziplinarverfahren werden ihr unter Benennung von vier Zeugen aus dem Kollegenkreis folgende Äußerungen vorgeworfen: Nachdem sie am 2. Februar 2025 im behördlichen Intranet einen Artikel über den vorausgegangenen Beförderungsdurchgang zur Kenntnis genommen habe, in welchem auch eine Beamtin aufgeführt gewesen sei, die eine Änderung des Geschlechtseintrags vorgenommen habe und zeitnah befördert worden sei, habe sie angekündigt: „Das mache ich auch.“. Zwei Tage nach der am 7.Mai 2025 erfolgten Änderung ihres Geschlechtseintrags habe sie gegenüber einer Kollegin geäußert: „Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann, das ist doch klar.“ und: „Es knallt diesen Monat bei den Beförderungen, spätestens bei der nächsten.“. Gegenüber einem weiteren Kollegen habe sie geäußert, bei ihrer geplanten Trauung im kommenden Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen.

Schon die auf diese Weise erfolgte Ankündigung, sich auf Kosten von Kollegen rechtsmissbräuchlich einen Vorteil bei der Beförderung zu verschaffen, stellt eine Dienstpflichtverletzung dar, weil sie unmittelbar als gezielte Provokation im gesamten Kollegenkreis wirkt und geeignet ist, den Betriebsfrieden erheblich und nachhaltig zu stören. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass die Kommissarin ihre Pflicht, sich gesetzestreu zu verhalten, auch dadurch verletzt hat, dass sie gegenüber dem Standesamt die gesetzlich vorgesehene Versicherung abgegeben hat, dass der gewählte Geschlechtseintrag (weiblich) ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht. Denn diese Versicherung ist unwahr, wenn für die Änderung des Geschlechtseintrags – wie aus den fraglichen Äußerungen erkennbar – eine andere Motivation maßgeblich war.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23.02.2026 – 2 L 3912/25, 2 L 4140/25, 2 L 134/26

Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 23.02.2026

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Beförderung Konkurrentenstreit Polizeidienstrecht Stellenbesetzung

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (665)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (611) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (29) Corona-Impfung (3) Corona-Infektion (4) Datenschutzrecht (4) Dienstpflicht (3) Dienstunfall (23) Dienstunfallfürsorge (13) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (11) Disziplinarrecht (94) Einstellung in Beamtenverhältnis (5) Entfernung aus Beamtenverhältnis (29) Entlassung aus Beamtenverhältnis (6) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (10) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (15) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (26) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (5) Richterrecht (38) Stellenbesetzung (87) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

Corona-Erkrankung eines Lehrers nach Klassenfahrt ist kein Dienstunfall06.03.2026
Beförderungsausschluss einer Polizeikommissarin wegen missbräuchlicher Änderung des Geschlechtseintrags ist rechtmäßig02.03.2026
Klage auf Teilzeit ohne besondere Gründe bei der Polizei zurückgenommen19.02.2026
Im Reisekostenrecht beträgt die “geringe Entfernung” höchstens zwei Kilometer09.12.2025
Herabwürdigung von deutschen Staatsangehörigen mit ausländischen Wurzeln als “Türken mit einem deutschen Pass” kann Dienstvergehen begründen16.10.2025
Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht12.09.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

Corona-Erkrankung eines Lehrers nach Klassenfahrt ist kein Dienstunfall06.03.2026
Beförderungsausschluss einer Polizeikommissarin wegen missbräuchlicher Änderung des Geschlechtseintrags ist rechtmäßig02.03.2026
Klage auf Teilzeit ohne besondere Gründe bei der Polizei zurückgenommen19.02.2026
Im Reisekostenrecht beträgt die “geringe Entfernung” höchstens zwei Kilometer09.12.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2026

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

Corona-Erkrankung eines Lehrers nach Klassenfahrt ist kein Dienstunfall06.03.2026
Beförderungsausschluss einer Polizeikommissarin wegen missbräuchlicher Änderung des Geschlechtseintrags ist rechtmäßig02.03.2026
Klage auf Teilzeit ohne besondere Gründe bei der Polizei zurückgenommen19.02.2026
Im Reisekostenrecht beträgt die “geringe Entfernung” höchstens zwei Kilometer09.12.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}