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Veröffentlicht am 23.06.2016
in Recht Aktuell

 von admin

Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW verabschiedet

Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW verabschiedet
Veröffentlicht am 23.06.2016
in Recht Aktuell

 von admin

Am 09.06.2016 wurde vom Landtag NRW das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) verabschiedet, das auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 16/10380) sowie der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses (Lt-Drs. 16/12136) beruht. Das DRModG NRW tritt im Wesentlichen am 01.07.2016 in Kraft.

Das DRModG NRW beinhaltet vor allem die Neufassung des Landesbeamtengesetzes NRW, ein neues Landesbesoldungsgesetz und ein neu gefasstes Landesbeamtenversorgungsgesetz; daneben enthält es zahlreiche Änderungen und Aufhebungen weiterer Rechtsvorschriften.

Das DRModG NRW regelt in erster Linie:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: u. a. Flexibilisierung von Arbeitszeit, Verbesserung der Freistellungsregeln, grundsätzlicher Anspruch auf Rückkehr aus Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familiären Gründen, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, Ausbau des Sabbatical, Ermöglichung von Ausbildung in Teilzeit
  • Personalentwicklung und Fortbildung sowie Behördliches Gesundheitsmanagement als unverzichtbare Elemente einer modernen Personalverwaltung
  • Verbesserung der Karrierechancen für Frauen, u. a. durch Einführung einer Zielquote für Frauen in Führungspositionen
  • Änderungen im Laufbahnrecht, u. a. Reduzierung der Laufbahngruppen, Anpassung der Laufbahngruppenstruktur an die Entwicklung im Hochschulbereich
  • Systematische Überarbeitung des Besoldungsrechts
  • Integration der jährlichen Sonderzahlung ab dem 01.01.2017 in die monatlichen Bezüge
  • Neuregelung des Familienzuschlags der Stufe 1, insbesondere  für Alleinerziehende
  • Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen für Beamtinnen und Beamte im langjährigen Vollzugsdienst bei Polizei, Feuerwehr, Justiz, Verfassungsschutz und Steuerfahndung
  • Verkürzung der Wartezeit auf Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
  • Verbesserung der Besoldung des einfachen Dienstes, vor allem des Justizwachtmeisterdienstes
  • Erhöhung des Zuschlags bei begrenzter Dienstfähigkeit und Abkehr von der bisherigen Aufzehrregelung
  • Systematische Überarbeitung des Versorgungsrechts
  • Regelung des Anspruchs auf Versorgungsauskunft
  • Anrechnung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Vereinfachung der Kindererziehungs- und Pflegezuschläge durch Einführung von Festbeträgen
  • Regelungen zur Versorgungslastenteilung

Durch diese neue Regelungen soll das Dienstrecht neu geordnet und weiterentwickelt werden.

Quelle dieser Informationen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Dienstrechtsmodernisierung/index.jsp (Abruf am 13.06.2016)

Als auf das Beamtenrecht spezialisierte Fachanwältin für Verwaltungsrecht steht Frau Dr. Schroeder Ihnen gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Besoldung öffentliches Dienstrecht Verwaltungsrecht

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