+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 28.12.2016
in Recht Aktuell

 von admin

Evaluation des Altersgeldgesetzes

Evaluation des Altersgeldgesetzes
Veröffentlicht am 28.12.2016
in Recht Aktuell

 von admin

Die Evaluation des im September 2013 in Kraft getretenen Altersgeldgesetzes ist Gegenstand eines als Unterrichtung vorliegenden Berichts der Bundesregierung.

Mit dem Gesetz wird der Vorlage zufolge für freiwillig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten “ein Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld gegen den vormaligen Dienstherrn gewährt”. Mit dem Altersgeldgesetz sei ein weiteres, eigenständiges Alterssicherungssystem geschaffen worden, das durch den Abbau von wirtschaftlichen Nachteilen beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Bundesdienst zu mehr Mobilität und Flexibilität führen solle. Die Ergebnisse der Evaluation zeigten, dass das Altersgeldgesetz im Evaluationszeitraum nicht zu einer signifikanten Steigerung der Wechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst geführt hat.

Dennoch werde das Altersgeldgesetz sowohl hinsichtlich seiner grundsätzlichen Wirkungen als auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltungen von Dienststellen, Bediensteten und Spitzenverbänden insgesamt positiv bewertet, heißt es in dem Bericht weiter. Darüber hinaus sei positiv zu bewerten, dass der von Kritikern befürchtete Exodus und der Verlust von gut ausgebildeten Fachkräften ausgeblieben ist. Insofern sei ” als sehr positiv hervorzuheben, dass die Evaluation gezeigt hat, dass die Bediensteten des Bundes offenbar grundsätzlich keine Veranlassung sehen, freiwillig aus dem Dienst auszuscheiden”.

Kritisiert wird den Angaben zufolge “in den Dienststellen teilweise, dass das Altersgeld die Erosion des traditionellen, auf Lebenszeit angelegten Beamtenverhältnisses bedeute, womit tendenziell sogar eine Gefahr für die Attraktivität des Beamtendienstes bestehe”. Auf der anderen Seite werde die Notwendigkeit der Modernisierung gesehen und das Altersgeld als Baustein eines modernen und zeitgemäßen Beamtendienstes bewertet.

Kritisch ist laut Vorlage der relativ kurze Berichtszeitraum ab Inkrafttreten des Altersgeldgesetzes bis zum Ablauf der Berichtspflicht an den Bundestag zu bewerten. Durch die gesetzliche Berichtsfrist zum 31.12.2016 sei es notwendig gewesen, den Evaluationszeitraum von vornherein auf die Zeit vom 04.09.2013 bis zum 30.04.2016 zu begrenzen. “Ohne diese zeitliche Begrenzung wäre eine fundierte Auswertung und Berichterstellung sowie fristgerechte Übermittlung an den Deutschen Bundestag nicht möglich gewesen”, wie in dem Bericht weiter ausgeführt wird. Der Berichtszeitraum sei daher sehr knapp bemessen. Allerdings bestünden anhand der bisherigen Entwicklungen keine Anzeichen, dass die Anzahl der freiwilligen Entlassungen und der Altersgeldfälle zukünftig ansteigen wird.

Weitere Information
PDF-Dokument Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Evaluation des Altersgeldgesetzes (BT-Drs. 18/10680 – PDF, 885 KB)

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 754 v. 21.12.2016

Rechtliche Themen: Beamtenrecht öffentliches Dienstrecht Verwaltungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (655)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (604) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (28) Corona-Impfung (3) Corona-Infektion (3) Datenschutzrecht (4) Dienstunfall (21) Dienstunfallfürsorge (12) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (10) Disziplinarrecht (93) Einstellung in Beamtenverhältnis (5) Entfernung aus Beamtenverhältnis (29) Entlassung aus Beamtenverhältnis (5) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (9) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (13) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (24) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (4) Richterrecht (38) Rücknahme der Beamtenernennung (2) Stellenbesetzung (85) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen27.06.2025
Einstellung als Rechtsreferendar verweigert12.06.2025
<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen27.06.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2024

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen27.06.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}