+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 10.01.2014
in Recht Aktuell

 von admin

Vortätigkeit als Flugbegleiterin als besoldungsrechtliche Erfahrungszeit

Vortätigkeit als Flugbegleiterin als besoldungsrechtliche Erfahrungszeit
Veröffentlicht am 10.01.2014
in Recht Aktuell

 von admin

Das VG Berlin hat am 10.12.2013 entschieden, dass eine vor Aufnahme einer Tätigkeit als Polizeikommissarin ausgeübte Tätigkeit als Flugbegleiterin eine besoldungsrechtlich relevante Erfahrungszeit darstellen kann.

Die 1981 geborene Klägerin arbeitete ab 2003 für ein Jahr als Angestellte am Flughafen Berlin-Schönefeld. Von 2004 an absolvierte sie ein einmonatiges Ausbildungsseminar zur Flugbegleiterin und arbeitete sodann als solche insgesamt für etwa drei Jahre bei verschiedenen Fluggesellschaften. Zum 1. April 2009 ernannte der Polizeipräsident in Berlin die Klägerin zur Beamtin auf Widerruf, wobei sie in die Besoldungsgruppe A 9 unter Zugrundelegung der sog. Erfahrungsstufe 1 eingruppiert wurde. Den Antrag auf Anrechnung der vor der Ernennung liegenden Zeiten beruflicher Tätigkeit als förderliche Erfahrungszeit lehnte der Polizeipräsident ab, da es am nötigen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Flugbegleiterin und derjenigen als Polizeikommissarin fehle. Die Klägerin wandte dagegen u.a. ein, sie sei als Flugbegleiterin im Luftverkehr mit Gefahrensituation konfrontiert gewesen, die auch im Rahmen der Polizeivollzugstätigkeit auftreten könnten.

Die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts verpflichtete die Behörde, den Antrag der Klägerin erneut zu prüfen. Nach dem Berliner Besoldungsgesetz könnten hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung seien, ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die dienstliche Verwendung des Beamten förderlich seien. Förderlich seien insbesondere solche Berufszeiten, die für die Wahrnehmung der künftigen Dienstaufgaben von konkretem Interesse seien. Fehlerhaft habe die Behörde bei der Auslegung des Gesetzes nur zugrunde gelegt, ob die Klägerin Kenntnisse und Fertigkeiten in ihrer Vordienstzeit erworben habe, die zu den prägenden Laufbahnanforderungen gehörten. Der rechtliche Rahmen sei hier aber weiter zu fassen, weil der Gesetzgeber bei der Neufassung des Besoldungsrechts ausdrücklich beabsichtigt habe, den Wechsel von einer Berufstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes in eine Verwendung als Beamter attraktiver zu gestalten. Vor diesem Hintergrund hätte sich die Behörde bei der Ermessensausübung konkret nicht nur mit den erworbenen Fremdsprachenkenntnissen, sondern auch mit den durch die Vortätigkeit erworbenen Strategien zur Konfliktbewältigung an Bord auseinandersetzen müssen. Denn im Umgang mit sich regelwidrig verhaltenden und aggressiv auftretenden Passagieren habe die Klägerin Situationen zu bewältigen gehabt, die durchaus mit polizeilichem Handeln vergleichbar seien.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits am 20.03.2013 (Az.: VG 7 K 302.12) entschieden, dass eine vor der Einstellung als Richter ausgeübte Tätigkeit als Flugbegleiter eine besoldungsrechtlich relevante Erfahrungszeit ist.

VG Berlin, Urt. vom 10.12.2013 – 36 K 201/13

Pressemitteilung Nr. 4/2014 des VG Berlin vom 09.01.2014

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Verwaltungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (650)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (600) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (27) Corona-Impfung (3) Datenschutzrecht (4) Dienstunfall (20) Dienstunfallfürsorge (11) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (10) Disziplinarrecht (91) Einstellung in Beamtenverhältnis (4) Entfernung aus Beamtenverhältnis (29) Entlassung aus Beamtenverhältnis (5) Entlassung aus Dienstverhältnis (2) Erschwerniszulage (2) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (8) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (13) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (23) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (4) Richterrecht (37) Stellenbesetzung (85) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis im Berufungsverfahren02.05.2025
Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen gegen zwei niedersächsische Polizeivollzugsbeamte im Berufungsverfahren02.05.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2024

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}