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Veröffentlicht am 28.11.2014
in Recht Aktuell

 von admin

Gesetzesentwurf zur Stärkung der Datenschutzaufsicht

Gesetzesentwurf zur Stärkung der Datenschutzaufsicht
Veröffentlicht am 28.11.2014
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 von admin

Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Amt der Bundesbeauftragten den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist.

Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur “Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde” (BT-Drs. 18/2848 – PDF, 234 KB) geht es am Montag, dem 01.12.2014, in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Zu der Veranstaltung, die um 12.00 Uhr im Paul-Löbe Haus beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet, darunter die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 28. November beim Ausschuss () anzumelden.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Amt der Bundesbeauftragten den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, untersteht die Bundesbeauftragte gegenwärtig der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums (BMI), während die Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung ausgeübt wird. In der Praxis finde keine Dienst- oder Rechtsaufsicht statt und die Unabhängigkeit werde nicht eingeschränkt. Der Wortlaut des Bundesdatenschutzgesetzes entspreche jedoch im Wesentlichen den bisherigen Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder, die nach Einschätzung des EuGH mit europarechtlichen Vorschriften nicht vereinbar sind. Insbesondere in Urteilen vom 09.03.2010 und 16.10.2012 habe der EuGH die Anforderungen an die Unabhängigkeit der datenschutzrechtlichen Kontrollstellen präzisiert. Mit dem Gesetzentwurf solle “diesen Anforderungen Genüge getan” und zugleich die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene insgesamt gestärkt werden.

Danach soll die Bundesbeauftragte mit Dienstsitz in Bonn künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterstehen. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und Dienstaufsicht des BMI soll verzichtet und die organisatorische Anbindung an das Ministerium aufgehoben werden. Gewählt werden soll die Bundesbeauftrage laut Vorlage vom Bundestag; ihren Amtseid soll sie vor dem Bundespräsidenten leisten.

Quelle: Mitteilung des Bundestages vom 27.11.2014

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