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Veröffentlicht am 25.11.2022
in Recht Aktuell

 von Kanzlei DR. SCHROEDER

Impfschaden wird nicht als Dienstunfall anerkannt – COVID-19-Schutzimpfung war keine dienstliche Veranstaltung

Impfschaden wird nicht als Dienstunfall anerkannt – COVID-19-Schutzimpfung war keine dienstliche Veranstaltung
Veröffentlicht am 25.11.2022
in Recht Aktuell

 von Kanzlei DR. SCHROEDER

Die 2. Kammer hat auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern.

Die Klägerin begründete ihre Klage damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren – dem Land Niedersachsen – angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei.

Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen können. Das Land Niedersachsen sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg binnen eines Monats nach Vorliegen der vollständigen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beantragt werden.

VG Hannover, Urt. v. 24.11.2022 – 2 A 460/22

Pressemitteilung des VG Hannover vom 24.11.2022

 

 

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Dienstunfall Lehrerdienstrecht öffentliches Dienstrecht Verwaltungsrecht

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