+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 12.10.2015
in Recht Aktuell

 von admin

Keine Disziplinarmaßnahme zusätzlich zur Strafe bei selbem Sachverhalt

Keine Disziplinarmaßnahme zusätzlich zur Strafe bei selbem Sachverhalt
Veröffentlicht am 12.10.2015
in Recht Aktuell

 von admin

Das VG Trier hat am 22.09.2015 entschieden, dass ein Dienstvergehen, das Grundlage für eine strafgerichtliche Verurteilung gewesen ist, nicht gleichzeitig mit einer Kürzung der Dienstbezüge geahndet werden kann.

Eine Polizeikommissarin hatte später veröffentlichte personenbezogene Daten Dritter im Polizeidatensystem POLIS ohne dienstlichen Anlass abgefragt und alsdann weitergegeben und war deshalb strafgerichtlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das beklagte Land verhängte zudem die Disziplinarmaßnahme einer Kürzung der Dienstbezüge.

Das VG Trier hat die Disziplinarverfügung aufgehoben.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat die Klägerin mit ihrem Verhalten ein Dienstvergehen begangen. Wegen der strafgerichtlichen Verurteilung bleibe das Dienstvergehen jedoch ohne disziplinarrechtliche Konsequenz. Die einschlägige Vorschrift im Landesdisziplinargesetz verbiete die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme, wenn derselbe Lebenssachverhalt bereits Gegenstand einer strafgerichtlichen Verurteilung gewesen sei. Dies gelte, wenn der Ausspruch dieser Disziplinarmaßnahme auf denselben Sachverhalt gestützt sei, es sei denn die Disziplinierung sei zusätzlich erforderlich, um den Beamten zur zukünftigen Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.

Die unbefugte Datenabfrage und die nachfolgende Weitergabe an Dritte stellten sich im zu entscheidenden Fall als einheitlicher Lebenssachverhalt in diesem Sinne dar. Entgegen der vom Land vertretenen Auffassung könne man diesen einheitlichen Sachverhalt auch nicht deshalb aufspalten, weil die Klägerin die unbefugte Datenabfrage nur zum Teil selbst durchgeführt und zum anderen Teil Kollegen hierfür eingesetzt habe. Wollte man in dem Einsatz der Kollegen als gutgläubige Werkzeuge einen getrennten Lebenssachverhalt sehen, würde dies zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen.

Im Falle der Klägerin sei eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme auch nicht zur Pflichtenmahnung erforderlich. Vielmehr habe sie erkennbar das lange Strafverfahren, die gegen sie verhängte Geldstrafe, den Lauf des überlangen Disziplinarverfahrens, ihre Suspendierung und nicht zuletzt die Außenwirkung ihres Fehlverhaltens, derart erzieherisch auf sich einwirken lassen, dass mit weiteren Verfehlungen in Zukunft nicht zu rechnen sei.

VG Trier, Urt. v. 22.09.2015 – 3 K 66/15.TR (nicht rechtskräftig)

Pressemitteilung des VG Trier Nr. 28/2015 v. 12.10.2015

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Disziplinarrecht Verwaltungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (656)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (605) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (28) Corona-Impfung (3) Corona-Infektion (3) Datenschutzrecht (4) Dienstunfall (22) Dienstunfallfürsorge (13) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (10) Disziplinarrecht (93) Einstellung in Beamtenverhältnis (5) Entfernung aus Beamtenverhältnis (29) Entlassung aus Beamtenverhältnis (5) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (9) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (13) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (24) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (4) Richterrecht (38) Rücknahme der Beamtenernennung (2) Stellenbesetzung (85) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

Keine Dienstunfallanerkennung bei Verletzung während Dienstsport08.08.2025
Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen27.06.2025
Einstellung als Rechtsreferendar verweigert12.06.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

Keine Dienstunfallanerkennung bei Verletzung während Dienstsport08.08.2025
Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2024

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

Keine Dienstunfallanerkennung bei Verletzung während Dienstsport08.08.2025
Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}