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Veröffentlicht am 27.02.2018
in Recht Aktuell

 von admin

Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern werden verbeamtet

Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern werden verbeamtet
Veröffentlicht am 27.02.2018
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Mecklenburg-Vorpommern wird als erstes Bundesland Rechtsreferendare verbeamten, die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU): “Wir brauchen dringend juristischen Nachwuchs. Mecklenburg-Vorpommern geht den nächsten Schritt im Wettbewerb um den juristischen Nachwuchs. Als erstes Bundesland wollen wir das Rechtsreferendariat mit einer Verbeamtung auf Widerruf absichern. Mit dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wird der juristische Vorbereitungsdienst in unserem Land noch attraktiver. Es ist eine weitere Maßnahme im Rahmen unserer Optimierung des Referendariats, die die Landesregierung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes festschreiben will.” Mit dem Gesetzentwurf werde ein weiterer Punkt der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Nachdem das Landesjustizprüfungsamt zusammen mit dem OLG Rostock die Referendare um Verbesserungsvorschläge gebeten habe, sei bereits die Unterhaltsbeihilfe attraktiv erhöht und auch die digitale, praxisorientierte Lernplattform ELAN-Ref eingeführt worden. Künftig soll neben dem Alleinstellungsmerkmal in Deutschland der Verbeamtung auf Widerruf auch die Möglichkeit einer Notenverbesserung in der staatlichen Pflichtfachprüfung optimiert werden. Das Land würde sich mit einem Notenverbesserungsversuch unabhängig von den Voraussetzungen des sog. Freiversuches anderen Bundesländern anpassen. Mit all diesen Maßnahmen werde die juristische Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern immer attraktiver. Der Nachwuchs an den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften werde dringend gebraucht. Denn in gut zehn Jahren werde fast die Hälfte der Richter und Staatsanwälte von heute dann in Pension sein.

Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern Nr. 10/2018 v. 27.02.2018

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