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Veröffentlicht am 30.03.2017
in Recht Aktuell

 von admin

Regelung gegen Gesichtsverhüllung

Regelung gegen Gesichtsverhüllung
Veröffentlicht am 30.03.2017
in Recht Aktuell

 von admin

Beamte und Soldaten sollen verpflichtet werden, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht zu verhüllen.

Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung “zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung” (BT-Drs. 18/11180 – PDF, 376 KB) hervor, den der Innenausschuss am 29.03.2017 gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung verabschiedete. Danach sollen Ausnahmen von der Neuregelung nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein. Ferner soll zudem durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände festgeschrieben werden. Eine Änderung der Bundeswahlordnung sieht zugleich vor, dass Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden können, wenn sie sich nicht ausweisen oder die Feststellung ihrer Identität durch den Wahlvorstand unmöglich machen. Zur Durchsetzung gesetzlich vorgesehener Identifizierungspflichten ist darüber hinaus in der Vorlage eine Änderung des Personalausweisgesetzes vorgesehen. Danach erfolgt die Identifizierung einer ihren Ausweis vorlegenden Person durch einen Abgleich des Lichtbilds mit ihrem Gesicht. “Dies erfordert, dass das Gesicht deutlich erkennbar ist, und zwar in demselben Umfang wie auf dem Lichtbild des Ausweises abgebildet”, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.

Mit der Koalitionsmehrheit nahm der Ausschuss zudem einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion an. Unter anderem wird darin klargestellt, dass ein Ausländer gegebenenfalls auch die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung auf Verlangen einer “zur Identitätsfeststellung befugten Behörde” vorzulegen und ihr zu ermöglichen hat, sein Gesicht mit dem Lichtbild im Dokument abzugleichen”.

DIE CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass die Bürger eine vertrauensvolle Kommunikation mit staatlichen Funktionsträgern erwarteten. Diese wäre indes bei einer Verhüllung des Gesichts dieser Funktionsträger beeinträchtigt. Die SPD-Fraktion argumentierte, dass es darum gehe, nach welchen Regeln man in Deutschland in Vielfalt leben wolle. Dabei sollten Amtsträger nicht vollverschleiert andern gegenüber treten. Die Fraktion Die Linke warf die Frage auf, wo man denn überhaupt schon Soldaten oder Beamte vollverschleiert erlebt habe. Sie sprach von einer “reinen Symbolpolitik”, mit der die Koalition der AfD hinterherlaufe. Ähnlich äußerte sich die Grünen-Fraktion. die hier keinen Regelungsbedarf sah. Als einzige Vollverschleierte fielen ihr in diesem Zusammenhang Sondereinsatzkommandos der Polizei ein, die offensichtlich nicht gemeint seien.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 209 v. 29.03.2017

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