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Veröffentlicht am 01.09.2022
in Recht Aktuell

 von Kanzlei DR. SCHROEDER

Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf
Veröffentlicht am 01.09.2022
in Recht Aktuell

 von Kanzlei DR. SCHROEDER

Leitsätze des Bundesverwaltungsgerichts zu seinem Beschluss vom 04.07.2022 – 2 B 5.22:

1. Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst ist dann von dem Beamten auf Widerruf mit der Folge einer möglichen Rückforderung von Anwärterbezügen zu vertreten, wenn es auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind. Dies ist bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder charakterlicher Eignung nicht per se ausgeschlossen, sondern nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu prüfen.

2. Erfolglose Beschwerde einer Beamtin auf Widerruf gegen die Rückforderung von Anwärterbezügen, nachdem sie wegen mehrmaligen Konsums von Cannabis und ihres dienstlichen Verhaltens nach der festgestellten Verfehlung gegenüber Dienstvorgesetzten und Kollegen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Nichteignung entlassen wurde.

bereitgestellt am 29.08.2022 unter www.bverwg.de

Rechtliche Themen: Beamtenrecht öffentliches Dienstrecht Rückforderung von Anwärterbezügen Rückzahlung von Ausbildungskosten Verwaltungsrecht

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