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Veröffentlicht am 08.05.2020
in Recht Aktuell

 von admin

Sachsen übernimmt Kosten für freiwillige Coronatests von Lehrkräften

Sachsen übernimmt Kosten für freiwillige Coronatests von Lehrkräften
Veröffentlicht am 08.05.2020
in Recht Aktuell

 von admin

Der Freistaat Sachsen ermöglicht allen Lehrerinnen und Lehrern, die bereits wieder an öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, einen freiwilligen Test auf das Coronavirus und übernimmt hierfür auch die Kosten, soweit die gesetzlichen Krankenkassen nicht dafür aufkommen.

Die Tests können beim Hausarzt erfolgen. Hinweise zum Antragsverfahren werden die Lehrkräfte in Kürze erhalten. Die Tests sollen ab dem 01.06.angeboten werden.

Mit den freiwilligen Tests können auch infizierte Patientinnen und Patienten erfasst werden, die zwar keine Krankheitssymptome aufweisen, aber das Virus bereits übertragen können. Eine frühe Diagnose ist wiederum eine wichtige Voraussetzung für eine optimale medizinische Betreuung der Betroffenen. Zudem ist diese Maßnahme auch für die Durchbrechung von Infektionsketten an den Schulen von Bedeutung.

Perspektivisch wird daran gedacht, das Angebot der freiwilligen Tests auch auf den Bereich der Kindertageseinrichtungen zu erweitern.

Parallel zu den freiwilligen Tests planen die Universität Leipzig sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden und das Universitätsklinikum in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium zwei wissenschaftliche Studien an ausgewählten Schulen. Ziel der begleitenden Studien ist es, das Infektionsgeschehen in den Schulen bewerten zu können. Die Durchführung und Finanzierung der Studie steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Finanzmittel durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages.

Quelle: Pressemitteilung des Medienservice Sachsen v. 08.05.2020

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Lehrerdienstrecht öffentliches Dienstrecht Verwaltungsrecht

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