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Veröffentlicht am 13.11.2020
in Recht Aktuell

 von admin

Entlassung eines Polizeianwärters wegen Nazi-Vokabulars bestätigt

Entlassung eines Polizeianwärters wegen Nazi-Vokabulars bestätigt
Veröffentlicht am 13.11.2020
in Recht Aktuell

 von admin

Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 05.11.2020 entschieden, dass die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters, der bei einer Funkverkehrsübung Nazi-Vokabular benutzt hatte, wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden ist.

Das Land entließ den Polizeikommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen und als fast 25-Jähriger im Unterricht der Hochschule der Polizei in Oranienburg beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen Jung mit “Jude, Untermensch, Nazi” sowie “Gaskammer” oder “Genozid” durchgegeben. Sein Dienstherr berief sich daraufhin auf Zweifel an der Verfassungstreue des Polizeibeamten bzw. an dessen charakterlicher Eignung.

Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des VG Potsdam geändert und dem Land Brandenburg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Recht gegeben.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts war dem Dienstherrn bei der Annahme dieser Eignungszweifel ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen. Der Dienstherr habe keinen einmaligen, persönlichkeitsfremden Vorfall annehmen müssen, zumal er neben dem gravierenden Fehlverhalten im Rahmen der Funkverkehrsübung auf weitere Auffälligkeiten habe hinweisen können. Dass das Strafverfahren gegen den Polizeibeamten wegen Volksverhetzung eingestellt worden sei, lasse die begründeten Zweifel an seiner Eignung nicht entfallen.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.11.2020 – 4 S 41/20

Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 11.11.2020

Rechtliche Themen: Beamtenrecht charakterliche Eignung Entfernung aus Beamtenverhältnis Entlassung aus Beamtenverhältnis öffentliches Dienstrecht Verwaltungsrecht

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