+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 06.07.2015
in Recht Aktuell

 von admin

Kein Sabbatjahr für Schulleiter

Kein Sabbatjahr für Schulleiter
Veröffentlicht am 06.07.2015
in Recht Aktuell

 von admin

Das OVG Koblenz hat am 23.06.2015 entschieden, dass ein beamteter Schulleiter keinen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung nach dem so genannten Sabbatjahr-Modell hat, bei dem auf eine mehrjährige Ansparphase eine einjährige Freistellungsphase folgt.

Den Antrag des Schulleiters einer kleinen Grundschule im Hunsrück auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbatjahr-Modell hatte das beklagte Land mit der Begründung abgelehnt, der Bewilligung stünden dienstliche Belange entgegen. Für den Zeitraum seiner einjährigen Freistellungsphase sei die Schule ohne ordnungsgemäße Leitung und Führung. Mit seiner hiergegen erhobenen Klage machte der Schulleiter geltend, eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbatjahr-Modell müsse aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich auch Führungskräften zugänglich sein. Im konkreten Fall habe sich überdies eine erfahrene Kollegin zur Übernahme der Vertretung bereiterklärt.
Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen.

Das OVG Koblenz hat die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts kommt eine Teilzeitbeschäftigung nach dem sog. Sabbatjahr-Modell dem Grunde nach auch für Schulleiterinnen und Schulleiter in Betracht, wenn dienstliche Gründe ausnahmsweise nicht entgegenstehen. Unter Berücksichtigung der durch die Schulleitung wahrzunehmenden umfangreichen Führungs- und Leitungsaufgaben erfordere die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs eine adäquate Vertretung, die im vorliegenden Fall jedoch nicht gewährleistet sei. Als personelle und organisatorische Maßnahme sei es dem Dienstherrn insbesondere nicht zumutbar, es versuchsweise darauf ankommen zu lassen, ob sich eine für die Funktionsstelle nicht erprobte Lehrkraft während des Freistellungsjahres bewähre und die Leitung der Schule ohne negative Auswirkungen auf den Schulbetrieb gewährleisten könne. Ein genereller Ausschluss von Schulleiterinnen und Schulleitern von einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbatjahr-Modell lasse sich indes weder dem Gesetz noch den Verwaltungsvorschriften entnehmen mit der Folge, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob eine adäquate Vertretung eingerichtet werden kann.

Gegen die Nichtzulassung der Revision kann der Kläger innerhalb eines Monats Beschwerde zum BVerwG einlegen.

OVG Koblenz, Urt. v. 23.06.2015 – 2 A 11033/14.OVG

Pressemitteilung des OVG Koblenz Nr. 20/2015 v. 06.07.2015

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Verwaltungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (656)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (605) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (28) Corona-Impfung (3) Corona-Infektion (3) Datenschutzrecht (4) Dienstunfall (22) Dienstunfallfürsorge (13) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (10) Disziplinarrecht (93) Einstellung in Beamtenverhältnis (5) Entfernung aus Beamtenverhältnis (29) Entlassung aus Beamtenverhältnis (5) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (9) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (13) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (24) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (4) Richterrecht (38) Rücknahme der Beamtenernennung (2) Stellenbesetzung (85) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

Keine Dienstunfallanerkennung bei Verletzung während Dienstsport08.08.2025
Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen27.06.2025
Einstellung als Rechtsreferendar verweigert12.06.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

Keine Dienstunfallanerkennung bei Verletzung während Dienstsport08.08.2025
Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2024

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

Keine Dienstunfallanerkennung bei Verletzung während Dienstsport08.08.2025
Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}