+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 14.03.2016
in Recht Aktuell

 von admin

Dienstentfernung eines Polizeibeamten

Dienstentfernung eines Polizeibeamten
Veröffentlicht am 14.03.2016
in Recht Aktuell

 von admin

Das VG Trier hat am 03.02.2016 einen Polizeibeamten wegen jahrelanger Verstöße gegen das Nebentätigkeitsrecht sowie weiterer dienstrechtlicher Verfehlungen aus dem Dienst entfernt.

Der Beamte war seit 2011 – ohne dies seinem Dienstherrn anzuzeigen und die erforderliche Genehmigung einzuholen – regelmäßig einer Tätigkeit als Hundetrainer nachgegangen und hat in diesem Bereich Seminare durchgeführt, dies auch in Zeiten von Erkrankung. Darüber hinaus hatte der Beamte sich über Jahre erheblich verschuldet und hat es selbst nach Einleitung des Disziplinarverfahrens noch zu mehreren Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen kommen lassen. Ferner hat er Erkrankungen nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, entsprechende Atteste teils verspätet vorgelegt und hat sich einer vom Dienstherrn geforderten amtsärztlichen Untersuchung sowie ärztlich angeordneten Therapiemaßnahmen versperrt bzw. diese erst verspätet durchgeführt.

Das VG Trier hat die Dienstentfernung des Polizeibeamten angeordnet.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat der Beamte mit der Vielzahl der ihm vorzuhaltenden Verfehlungen, die in ihrer Gesamtheit den Schluss rechtfertigten, dass er sich bereits seit mehreren Jahren von seinem dienstlichen Pflichtenkreis gelöst habe, ein schweres Dienstvergehen begangen. Er habe sich im außerdienstlichen Bereich ein Betätigungsfeld geschaffen, welches aufgrund der langjährigen und zeitintensiven Ausübung den Schwerpunkt seiner Arbeitskraft gebildet habe. Erschwerend wirke, dass er die nicht genehmigte Nebentätigkeit auch in Zeiten ausgeübt habe, in denen er als alimentierter Beamter seine Arbeitskraft seinem Dienstherrn aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung gestellt habe. Auch die ungeordnete Schuldenwirtschaft über mehrere Jahre und seine Weigerung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen sowie angeordnete Therapiemaßnahmen zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit nicht bzw. erst verspätet durchzuführen, zeuge von einer durch Gleichgültigkeit geprägten Pflichtvergessenheit. Damit habe der Beamte durch vorwerfbares Verhalten die Vertrauensgrundlage für eine Fortdauer des Beamtenverhältnisses zerstört.

VG Trier, Urt. v.03.02.2016 – 3 K 2619/15.TR (nicht rechtskräftig)

Pressemitteilung des VG Trier Nr. 10/2016 v. 14.03.2016

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Disziplinarrecht öffentliches Dienstrecht Verwaltungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (650)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (600) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (27) Corona-Impfung (3) Datenschutzrecht (4) Dienstunfall (20) Dienstunfallfürsorge (11) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (10) Disziplinarrecht (91) Einstellung in Beamtenverhältnis (4) Entfernung aus Beamtenverhältnis (29) Entlassung aus Beamtenverhältnis (5) Entlassung aus Dienstverhältnis (2) Erschwerniszulage (2) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (8) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (13) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (23) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (4) Richterrecht (37) Stellenbesetzung (85) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis im Berufungsverfahren02.05.2025
Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen gegen zwei niedersächsische Polizeivollzugsbeamte im Berufungsverfahren02.05.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2024

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}