+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 23.04.2015
in Recht Aktuell

 von admin

Grundgesetzlicher Anspruch auf Beihilfe für Hörgeräte für schwer hörgeschädigtes Kind

Grundgesetzlicher Anspruch auf Beihilfe für Hörgeräte für schwer hörgeschädigtes Kind
Veröffentlicht am 23.04.2015
in Recht Aktuell

 von admin

Das VG Wiesbaden hat am 22.04.2015 der Klage einer hessischen Beamtin stattgegeben, mit der diese die Gewährung einer Beihilfe für zwei Hörgeräte für ihren 7-jährigen Sohn beanspruchte.

Der Sohn der Klägerin leidet seit seiner Geburt an hochgradiger bzw. an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit auf beiden Ohren. Er wurde bereits kurz nach der Geburt mit einem Hörgerätesystem versorgt, das nun erneuert werden musste. Zwei Systeme wurden nach einem stationären Aufenthalt an der Uniklinik in Mainz anschließend im häuslichen Umfeld sowie im Kindergarten weiter erprobt, von denen eines sich als geeignet erwies und beschafft wurde. Die Kosten für zwei Hörgeräte betrugen 3.268 Euro. Auf den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe wurde ihr Beihilfe aus den nach der Beihilfeverordnung geltenden Höchstsätzen von 713 Euro für das erste und 570,40 Euro für das zweite Hörgerät sowie 55 Euro für Ohrpassstücke gewährt.

Das VG Wiesbaden hat der Klage stattgegeben und das Land Hessen verpflichtet, der Klägerin weitere 1.124,50 Euro Beihilfe zu gewähren.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entsprach der Beihilfebescheid zwar den Regelungen der Beihilfenverordnung. Der Klägerin stehe jedoch ein Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe in Höhe des für sie geltenden Beihilfesatzes von 60% bezüglich der kompletten Aufwendungen i.H.v. 3.268 Euro unmittelbar aus der in Art. 33 Abs. 5 GG garantierten Fürsorgepflicht des Dienstherrn und nicht nur aus den Höchstsätzen gemäß der Beihilfeverordnung zu. Nach der Rechtsprechung des BVerwG dürften Aufwendungen nicht ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn der absehbare Erfolg einer Maßnahme von existentieller Bedeutung sei. Dies sei bei der Hörgeräteversorgung eines stark hörbehinderten Kindes der Fall. Es bestünde kein Zweifel, dass die Versorgung mit den von der Universitätsklinik empfohlenen Hörgeräten für die sprachliche und allgemeine körperliche wie geistige Entwicklung und damit für das weitere Leben des Kindes von herausragender Bedeutung sei.

Gegen das Urteil kann das Land die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung beim VGH Kassel einlegen.

VG Wiesbaden, Urt. v. 22.04.2015 – 3 E 271/14.WI

Pressemitteilung des des VG Wiesbaden Nr. 05/2015 v. 23.04.2015

Rechtliche Themen: Verwaltungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (655)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (604) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (28) Corona-Impfung (3) Corona-Infektion (3) Datenschutzrecht (4) Dienstunfall (21) Dienstunfallfürsorge (12) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (10) Disziplinarrecht (93) Einstellung in Beamtenverhältnis (5) Entfernung aus Beamtenverhältnis (29) Entlassung aus Beamtenverhältnis (5) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (9) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (13) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (24) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (4) Richterrecht (38) Rücknahme der Beamtenernennung (2) Stellenbesetzung (85) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen27.06.2025
Einstellung als Rechtsreferendar verweigert12.06.2025
<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen27.06.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2024

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

Impfung erschlichen: Richter wegen zweifelhaften Schreibens sanktioniert24.07.2025
Berufungen der Universität Göttingen und der eines Universitätsprofessors gegen seine disziplinarrechtliche Zurückstufung erfolglos04.07.2025
Corona-Infektion ist kein Dienstunfall27.06.2025
Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen27.06.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}