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Veröffentlicht am 06.11.2015
in Recht Aktuell

 von admin

Zahlreiche Änderungen bei Besoldung von Bundesbeamten und Soldaten

Zahlreiche Änderungen bei Besoldung von Bundesbeamten und Soldaten
Veröffentlicht am 06.11.2015
in Recht Aktuell

 von admin

Der Bundestag hat am 05.11.2015 in zweiter und dritter Lesung den Entwurf der Bundesregierung zu einem Siebten Besoldungsänderungsgesetz abschließend beraten und mit großer Mehrheit angenommen.

Aufgrund der anhaltend hohen Zahl an Asyl- und Schutzsuchenden, die gegenwärtig nach Deutschland kämen, erleichtere der Gesetzentwurf die Ausschöpfung von Personalreserven und honoriere den Einsatz der Beschäftigten in besonders belasteten Bereichen der Bundesverwaltung. Darüber hinaus enthalte er weitere Änderungen für die Besoldung von Beamten und Soldaten.

Das Gesetz müsse Ende November noch vom Bundesrat abschließend beraten werden und werde voraussichtlich am 01.01.2016 in Kraft treten.

Wichtiges Zeichen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise

Der Bundestag hat den Entwurf durch eine Reihe von Maßnahmen ergänzt, die der aktuellen, von einem starken Anstieg von Asylbewerbern und Schutzsuchenden geprägten Situation Rechnung tragen und soll unter anderem dazu dienen, die aktuell sehr hohe dienstliche Belastung auch finanziell anzuerkennen.

Im Einzelnen:

  • Zugunsten von Beamten und Soldaten, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten, werde die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten deutlich erhöht. Zudem seien zukünftig alle Mitarbeiter in Lagezentren bis zur Besoldungsgruppe A 13 zulageberechtigt.
Art der ZulageEuro je Stunde (neu)
Samstag (13:00 bis 20:00 Uhr)1,15
Nacht (20:00 bis 06:00 Uhr)2,30
Sonn- und Feiertag4,90
  • Beschäftigte, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Dienst leisten, erhielten – zeitlich befristet bis 2018 – eine Stellenzulage.
BesoldungsgruppenHöhe in Euro
bis A 585
A 6 bis A 8110
A 9 bis A 13125
ab A 14140
  • Ebenfalls bis 2018 befristet erhielten Beschäftigte, die im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern abgeordnet werden, eine wöchentliche Familienheimfahrt. Diese Änderung werde zum 01.04.2016 in Kraft treten und werde die derzeit übergangsweise gezahlte Aufwandsentschädigung ablösen.

Anreize für Pensionäre

Mit dem Siebten Besoldungsänderungsgesetz werden zudem Anreize geschaffen, die die Bereitschaft zur Verlängerung der Dienstzeit über die Pensionsgrenze hinaus wecken sollen.

Im Einzelnen:

  • Aktive Beamtinnen und Beamte, die kurz vor ihrer Pensionierung stünden und ihr Dienstverhältnis im besonderen öffentlichen Interesse verlängern, könnten insgesamt einen Zuschlag in Höhe von bis zu 15 Prozentpunkten ihres letzten Grundgehalts erhalten. Diese Maßnahme sei bis Ende 2018 befristet.
  • Um eine kurzfristige Personalverstärkung durch Pensionäre attraktiver zu gestalten, werde die versorgungsrechtliche Hinzuverdienstgrenze für Verwendungseinkommen zu Gunsten heutiger Pensionäre, die längstens bis Ende 2018 beim BAMF tätig seien, aufgehoben. Zudem werde zur Bestimmung des zulässigen Hinzuverdienstes die monatsweise Berechnung dauerhaft auf eine Jahresbetrachtung umgestellt, so dass Verwendungseinkommen bei kurzfristigen Tätigkeiten regelmäßig anrechnungsfrei blieben.

Weitere Schwerpunkte

Ein weitere inhaltlicher Schwerpunkt des Gesetzentwurfs sei die Neufassung der besoldungsrechtlichen Einstufung von Soldaten. So steige die Besoldung der Soldaten und Beamten hiernach künftig nach einheitlichen Erfahrungszeiten. Soldaten, die zunächst einen Zivilberuf erlernten und darin arbeiteten, würden Soldaten gleichgestellt, die direkt nach ihrem Schulabschluss in die Bundeswehr einträten.

Zudem greife der Gesetzentwurf verschiedene kleinere Änderungsbedarfe auf:

  • Teilzeitbeschäftigte, die ihren unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub aus einer vorangegangenen Vollzeitbeschäftigung nehmen, erhielten für diesen Urlaub einen Anspruch auf Vollzeitbesoldung.
  • Der Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) werde vereinheitlicht. Der Betrag für die Besoldungsgruppen bis A 8 steige damit um rund 6 Euro/Monat.
  • Für Bewerber des höheren Dienstes werde – analog zu den neuen soldatischen Regelungen – die Anerkennungsmöglichkeit von besonderen Qualifikationen erweitert. Für alle Neueinstellungen werde die Anerkennung beruflicher Vorerfahrungen vereinheitlicht.
  • Schließlich würden einzelne Zulagentatbestände angepasst, u.a. die Stellenzulage für die Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr-Feuerwehr.

Quelle: Pressemitteilung des BMI v. 06.11.2015

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