+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 23.04.2018
in Recht Aktuell

 von admin

Berufsoffizier bekommt Kosten einer Transatlantikschiffspassage erstattet

Berufsoffizier bekommt Kosten einer Transatlantikschiffspassage erstattet
Veröffentlicht am 23.04.2018
in Recht Aktuell

 von admin

Das OVG Münster hat am 20.04.2018 entschieden, dass ein Bundeswehroffizier im Einzelfall Anspruch auf die Erstattung der Kosten einer Transatlantikschiffspassage als Umzugskosten hat.

Der Kläger, der an der Deutschen Botschaft in Washington, D.C., als Militärattaché eingesetzt war, hat seinen nach seiner Rückversetzung im Herbst 2013 durchgeführten Umzug nach Deutschland mit einem Urlaub verbunden. Für die Überfahrt mit der “Queen Mary 2” von New York nach Hamburg und die An- und Abfahrten von den Wohnorten zu den Häfen entstanden für die vierköpfige Familie des Klägers Kosten i.H.v. ca. 3.500 Euro. Hiervon hat die beklagte Bundesrepublik auf der Grundlage eines Preisvergleiches mit den (fiktiven) Flugkosten von Washington, D.C., nach Frankfurt/Main in der Economy-Klasse nur einen Teil erstattet. Das VG Köln hatte die Klage auf Erstattung des noch offenen Differenzbetrages im Wesentlichen abgewiesen.

Das OVG Münster hat der Berufung des Klägers stattgegeben.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind dem Kläger die Auslagen für seinen mit der Umzugsreise verbundenen Urlaub bis zu der Höhe der Kosten zu erstatten, die entstanden wären, wenn die Umzugsreise ohne Urlaub unmittelbar vom bisherigen zu dem neuen Dienstort erfolgt wäre. In die Berechnung der fiktiven Umzugskosten seien – ohne, dass es dabei auf den Rang oder die Besoldungsgruppe des Klägers ankomme – die Flugkosten für die Business-Klasse einzustellen. Für Flüge aus dem außereuropäischen Ausland nach Deutschland mit einer Flugdauer von – wie hier – über vier Stunden habe die oberste Dienstbehörde für Umzugsreisen auch im Erlasswege keine wirksame Ausnahme von dem gesetzlich festgelegten Grundsatz bestimmt, dass für Flugreisen die Kosten für das Benutzen der Business- oder einer vergleichbaren Klasse erstattet werden. Die sich hiernach fiktiv ergebenden Umzugskosten seien deutlich höher als die Kosten der tatsächlich durchgeführten Schiffsreise. Der Anspruch des Klägers auf Umzugskostenvergütung sei nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auf die Höhe der tatsächlich angefallenen Reisekosten begrenzt. Diese Kosten seien aber in der Höhe der hier noch offenen Kosten von rund 1.860 Euro ohne weitere Abschläge in vollem Umfang zu erstatten.

Das OVG Münster hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann die Bundesrepublik Deutschland Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das BVerwG entscheidet.

OVG Münster, Urt. v. 20.04.2018 – 1 A 1971/1

Pressemitteilung des OVG Münster v. 20.04.2018

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Besoldung öffentliches Dienstrecht Verwaltungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (650)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (600) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (27) Corona-Impfung (3) Datenschutzrecht (4) Dienstunfall (20) Dienstunfallfürsorge (11) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (10) Disziplinarrecht (91) Einstellung in Beamtenverhältnis (4) Entfernung aus Beamtenverhältnis (29) Entlassung aus Beamtenverhältnis (5) Entlassung aus Dienstverhältnis (2) Erschwerniszulage (2) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (8) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (13) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (23) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (4) Richterrecht (37) Stellenbesetzung (85) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis im Berufungsverfahren02.05.2025
Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen gegen zwei niedersächsische Polizeivollzugsbeamte im Berufungsverfahren02.05.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2024

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}