Das Bundesverwaltungsgericht hat am 22.06.2023 ein Urteil (Az.: 2 C 19.21) zum Thema Anrechnung von Pausenzeiten auf die Arbeitszeit von Polizeibeamten bei Krankheit erlassen.
Hierzu hat das Gericht folgende Leitsätze veröffentlicht:
1. Die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 AZV setzt eine tatsächliche Dienstausübung voraus. Eine Zeitgutschrift auch für solche Tage, an denen der Beamte wegen Erkrankung keinen Dienst geleistet hat, ist danach ausgeschlossen.
2. Ein Anspruch auf Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto für die Zeit krankheitsbedingter Dienstabwesenheit kann sich aus dem Grundsatz ergeben, dass ausgefallener Dienst vom Beamten nicht nachzuholen ist.
Das vollständige Urteil ist abrufbar unter https://www.bverwg.de/de/220623U2C19.21.0.
BVerwG, Urt. v. 22.06.2023 – 2 C 19.21
Quelle: https://www.bverwg.de/de/220623U2C19.21.0