+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 14.07.2021
in Recht Aktuell

 von admin

BGH-Richter unterliegt in Konkurrentenverfahren zur Besetzung der Stelle des Leiters der Generalstaatsanwaltschaft in Hessen

BGH-Richter unterliegt in Konkurrentenverfahren zur Besetzung der Stelle des Leiters der Generalstaatsanwaltschaft in Hessen
Veröffentlicht am 14.07.2021
in Recht Aktuell

 von admin

Das VG Gießen hat den Eilantrag eines unterlegenen Bewerbers um das Amt des Leiters der Hessischen Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt.

Um die im Dezember 2019 ausgeschriebene Stelle hatten sich unter anderem der Antragsteller, ein Richter am BGH (R6), und der später ausgewählte Beigeladene, ein verbeamteter Ministerialdirigent (B6) im Hessischen Justizministerium, beworben. Die Auswahl fiel auf den Beamten, da dieser nach Auffassung des Justizministeriums einen leichten Bewertungsvorsprung in seiner dienstlichen Beurteilung vorweisen könne und zudem bereits dienstliche Erfahrung als ständiger Vertreter des Leiters der Generalstaatsanwaltschaft habe sammeln können.

Der Antragsteller hatte gegen die Auswahlentscheidung u.a. geltend gemacht, dass die dienstlichen Beurteilungen nicht vergleichbar und falsch bewertet worden seien und sein derzeitiges Amt höher zu bewerten sei.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts ist dieser Sichtweise nicht gefolgt. Das Justizministerium habe in seiner Auswahlentscheidung insbesondere zu Recht angenommen, dass – trotz höherer Besoldung auf Bundesebene – die Wertigkeit der derzeitigen Ämter der Bewerber (R6 Bund bzw. B6 Hessen) gleich sei und daher die aus Anlass der Bewerbungen erstellten und maßgeblichen dienstlichen Beurteilungen der beiden Bewerber, die darin jeweils die Höchstnote erhalten hatten, ebenfalls als gleichwertig anzusehen seien. Dass die weitere Auswertung der dienstlichen Beurteilungen einen geringen Vorsprung des ausgewählten Bewerbers ergebe, habe das Justizministerium nachvollziehbar herausgearbeitet. Aber auch die vom Justizministerium angestellte Hilfserwägung, dass der Beigeladene bereits über eine einschlägige dienstliche Erfahrung im ausgeschriebenen Amt verfüge, weil er bereits als ständiger Vertreter eines Generalstaatsanwaltes tätig gewesen sei, ist nach Auffassung der Kammer bei Pattsituationen im Bewerberfeld ein zulässiges Kriterium. Der Grundsatz der Bestenauslese, wonach bei der Vergabe öffentlicher Ämter die in Art. 33 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankerten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung maßgeblich sind, erlaube es, nach Feststellung eines Eignungsgleichstandes darauf abzustellen, welcher Bewerber bereits über eine Vorerfahrung im ausgeschriebenen Amt verfüge, da dieser dann insbesondere mit einer geringeren Einarbeitungszeit auf dem zu besetzenden Dienstposten verwendbar sei.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

VG Gießen, Beschl. v. 12.07.2021 – 5 L1296/21.GI

Pressemitteilung des VG Gießen v. 13.07.2021

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Konkurrentenstreit öffentliches Dienstrecht Richterrecht Stellenbesetzung Verwaltungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (650)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (600) Beamtenversorgung (5) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (27) Corona-Impfung (3) Datenschutzrecht (4) Dienstunfall (20) Dienstunfallfürsorge (11) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (10) Disziplinarrecht (91) Einstellung in Beamtenverhältnis (4) Entfernung aus Beamtenverhältnis (29) Entlassung aus Beamtenverhältnis (5) Entlassung aus Dienstverhältnis (2) Erschwerniszulage (2) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (8) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (13) Lehrerdienstrecht (42) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (23) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (4) Richterrecht (37) Stellenbesetzung (85) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (3) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (394)

Aktuelle Beiträge

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis im Berufungsverfahren02.05.2025
Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen gegen zwei niedersächsische Polizeivollzugsbeamte im Berufungsverfahren02.05.2025

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2024

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

<strong>Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer Stellenausschreibung</strong>06.06.2025
Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg30.05.2025
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden23.05.2025
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens07.05.2025
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}