+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 15.06.2026
in Recht Aktuell

 von Kanzlei DR. SCHROEDER

Kein versorgungsrechtlicher Nachteil durch die schulferienbedingte Lücke zwischen Vorbereitungsdienst und Beamtenverhältnis auf Probe

Kein versorgungsrechtlicher Nachteil durch die schulferienbedingte Lücke zwischen Vorbereitungsdienst und Beamtenverhältnis auf Probe
Veröffentlicht am 15.06.2026
in Recht Aktuell

 von Kanzlei DR. SCHROEDER

Eine durch die Einstellungspraxis des Dienstherrn bedingte Lücke zwischen Referendariat und Übernahme in den Schuldienst zum Schuljahresbeginn darf sich versorgungsrechtlich nicht zu Lasten der betroffenen Lehrkraft auswirken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die im Jahr 1958 geborene Klägerin stand bis zu ihrer Ruhestandsversetzung als Oberstudienrätin im Dienst des Landes Baden-Württemberg. Sie hatte ihren Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf bis Ende Juni 1993 – dem letzten Schultag vor den Sommerferien – absolviert, bevor sie zum 13. August 1993 – dem vorletzten Tag vor Unterrichtsbeginn – in den Schuldienst eingestellt wurde.

Die zuständige Behörde brachte bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge die für die Klägerin günstige Übergangsvorschrift des § 102 Abs. 5 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes nicht zur Anwendung. Zur Begründung wurde ausgeführt, das Beamtenverhältnis auf Widerruf sei wegen der sechswöchigen Unterbrechung kein dem späteren Beamtenverhältnis “unmittelbar vorangehendes” Dienstverhältnis. Widerspruch, Klage und Berufung blieben erfolglos.

Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht den Beklagten zur Neufestsetzung der Versorgungsbezüge verpflichtet. Bestimmte zeitlich überschaubare Unterbrechungen zwischen zwei Dienstverhältnissen sind versorgungsrechtlich unschädlich, wenn sie nicht der Verantwortungssphäre des Beamten zuzurechnen, sondern allein der Einstellungspraxis des Dienstherrn geschuldet sind. Da die Klägerin noch während des laufenden Vorbereitungsdienstes ein Übernahmeangebot erhalten hatte und damit bei funktionaler Betrachtung ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Vorbereitungsdienst und dem Beamtenverhältnis auf Probe bestand, darf ihr die für sie unvermeidbare Unterbrechung versorgungsrechtlich nicht zum Nachteil gereichen.

BVerwG, Urteil vom 11.06.2026 – 2 C 8.25

Pressemitteilung des BVerwG vom 11.06.2026

 

 

 

Rechtliche Themen: Beamtenrecht Beamtenversorgung Beamtenversorgungsrecht

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (673)

Themen

Arbeitszeit (5) Auswahlverfahren (14) Beamtenrecht (617) Beamtenversorgung (6) Besoldung (86) Bewährung in Probezeit (7) Bezügemitteilung (3) charakterliche Eignung (29) Corona-Impfung (3) Corona-Infektion (4) Datenschutzrecht (4) Dienstpflicht (3) Dienstunfall (23) Dienstunfallfürsorge (13) Dienstunfähigkeit (5) Dienstvergehen (12) Disziplinarrecht (97) Einstellung in Beamtenverhältnis (5) Entfernung aus Beamtenverhältnis (30) Entlassung aus Beamtenverhältnis (6) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (3) Hochschullehrerdienstrecht (10) Hochschulrecht (15) Kanzlei (3) Konkurrentenstreit (15) Lehrerdienstrecht (43) Mehrarbeit (3) Nebentätigkeit (4) Polizeidienstrecht (28) Probebeamtenverhältnis (14) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterdienstrecht (5) Richterrecht (39) Stellenbesetzung (87) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (9) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (4) Verwaltungsrecht (547) vorläufige Dienstenthebung (3) Zurückstufung (3) öffentliches Dienstrecht (395)

Aktuelle Beiträge

Kein versorgungsrechtlicher Nachteil durch die schulferienbedingte Lücke zwischen Vorbereitungsdienst und Beamtenverhältnis auf Probe15.06.2026
Annahme einer Verfassungstreuepflichtverletzung durch Chat-Beiträge setzt Aufklärung der subjektiven Einstellung des Beamten voraus15.06.2026
Verbeamtete Lehrerin kann keine Versetzung wegen Umzugs verlangen21.05.2026
Polizeibeamter nach Körperverletzung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt08.05.2026
Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten auch für Beliehene24.04.2026
Schuldhafte Dienstpflichtverletzung nur im Rahmen eines Disziplinarverfahrens vorwerfbar24.04.2026

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

Kein versorgungsrechtlicher Nachteil durch die schulferienbedingte Lücke zwischen Vorbereitungsdienst und Beamtenverhältnis auf Probe15.06.2026
Annahme einer Verfassungstreuepflichtverletzung durch Chat-Beiträge setzt Aufklärung der subjektiven Einstellung des Beamten voraus15.06.2026
Verbeamtete Lehrerin kann keine Versetzung wegen Umzugs verlangen21.05.2026
Polizeibeamter nach Körperverletzung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt08.05.2026

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2026

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

Kein versorgungsrechtlicher Nachteil durch die schulferienbedingte Lücke zwischen Vorbereitungsdienst und Beamtenverhältnis auf Probe15.06.2026
Annahme einer Verfassungstreuepflichtverletzung durch Chat-Beiträge setzt Aufklärung der subjektiven Einstellung des Beamten voraus15.06.2026
Verbeamtete Lehrerin kann keine Versetzung wegen Umzugs verlangen21.05.2026
Polizeibeamter nach Körperverletzung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt08.05.2026
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}