+49 (0)221 430 82 924

  • Home
  • Kanzlei
  • Anwältin
  • Beamtenrecht
    • Beamtenrecht
    • Auch: Dienst­fähig­keit
    • Auch: Ruhe­stand
    • Auch: Unfall­für­sorge
    • Auch: Versor­gung
  • Aktuell
  • Kontakt
Veröffentlicht am 12.09.2023
in Recht Aktuell

 von Kanzlei DR. SCHROEDER

Vorratsdaten dürfen nicht zum Nachweis von Dienstvergehen verwendet werden

Vorratsdaten dürfen nicht zum Nachweis von Dienstvergehen verwendet werden
Veröffentlicht am 12.09.2023
in Recht Aktuell

 von Kanzlei DR. SCHROEDER

Elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten, die zur Be­kämp­fung schwe­rer Kri­mi­na­li­tät ge­sam­melt wur­den, dür­fen nicht für Un­ter­su­chun­gen der Ver­wal­tung wegen Kor­rup­ti­on im öf­fent­li­chen Sek­tor ge­nutzt wer­den.

In einem Vorabentscheidungsverfahren (Az.: C-162/22) hat der Europäische Gerichtshof am 07.09.2023 entschieden, dass Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen ist, dass er dem entgegensteht, dass personenbezogene Daten elektronischer Kommunikationsvorgänge, die in Anwendung einer aufgrund dieser Bestimmung erlassenen Rechtsvorschrift von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeichert und in der Folge in Anwendung dieser Rechtsvorschrift den zuständigen Behörden zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zur Verfügung gestellt wurden, im Rahmen von Untersuchungen wegen Dienstvergehen im Zusammenhang mit Korruption genutzt werden dürfen.

Der Entscheidung liegt der Fall eines litauischen Staatsanwalts zugrunde, der einem Verdächtigen und dessen Rechtsanwalt rechtswidriger Weise Informationen weitergegeben haben soll und der aus diesem Grund seinen Dienst quittieren musste. Das Dienstvergehen war durch Daten nachgewiesen worden, die von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeichert worden waren.

EuGH, Urt. v. 07.09.2023 – C-162/22

Rechtliche Themen: Dienstvergehen Disziplinarrecht öffentliches Dienstrecht Vorratsdaten

Recht Aktuell

In „Recht Aktuell“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei DR. SCHROEDER regelmäßig vor allem über aktuelle Gerichtsentscheidungen im Beamtenrecht.

KANZLEI FÜR BEAMTENRECHT

  • Beamtenrecht (591)

Themen

amtsangemessene Alimentation (2) Arbeitszeit (2) Auswahlverfahren (12) Beamtenrecht (551) Beamtenversorgung (4) Besoldung (78) Bewährung in Probezeit (3) charakterliche Eignung (20) Corona-Impfung (3) Datenschutzrecht (4) Dienstenthebung (2) Dienstunfall (16) Dienstunfallfürsorge (8) Dienstunfähigkeit (4) Dienstvergehen (8) Disziplinarrecht (78) Einstellung in Beamtenverhältnis (2) Entfernung aus Beamtenverhältnis (21) Entlassung aus Beamtenverhältnis (2) Europarecht (13) finanzielle Urlaubsabgeltung (3) Freizeitausgleich (2) gesundheitliche Eignung (3) Grundrechte (3) Hinausschieben des Ruhestandes (2) Hochschullehrerdienstrecht (5) Hochschulrecht (14) Kanzlei (2) Konkurrentenstreit (11) Kürzung der Dienstbezüge (2) Lehrerdienstrecht (28) Nebentätigkeit (3) Polizeidienstrecht (7) Probebeamtenverhältnis (10) Publikationen von Dr. Schroeder (4) Richterrecht (30) Rufbereitschaft Feuerwehrbeamte (2) Rückforderung von Anwärterbezügen (2) Stellenbesetzung (77) Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (8) Verfassungsrecht (20) Verfassungstreue (2) Verwaltungsrecht (547) Überstunden (2) öffentliches Dienstrecht (388)

Aktuelle Beiträge

Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge22.09.2023
Vorläufige Dienstenthebung des Hallenser Oberbürgermeisters bleibt weiter bestehen22.09.2023
Disziplinarkammer entfernt Bundespolizisten aus dem Dienst15.09.2023
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter “Entfristung” des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin15.09.2023
Vorratsdaten dürfen nicht zum Nachweis von Dienstvergehen verwendet werden12.09.2023
Bestimmt das Personal bei Behördenauftritt in sozialen Medien mit?23.08.2023

Soziale Medien

Seiten

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Bildnachweis
  • Cookie-Einstellungen
  • Haftungsausschluss
  • Nutzungshinweise
  • Sitemap

Recht Aktuell

Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge22.09.2023
Vorläufige Dienstenthebung des Hallenser Oberbürgermeisters bleibt weiter bestehen22.09.2023
Disziplinarkammer entfernt Bundespolizisten aus dem Dienst15.09.2023
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter “Entfristung” des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin15.09.2023

Adresse & Kontakte

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924
Telefax: +49 (0)221 430 82 949

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei DR. SCHROEDER

rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht in Köln

Soziale Medien

copyright © Kanzlei DR. SCHROEDER 2021-2023

Rechtsanwaltskanzlei

Kanzlei DR. SCHROEDER
Dürener Str. 270
50935 Köln

Telefon: +49 (0)221 430 82 924
Telefax: +49 (0)221 430 82 949

E-Mail:
Internet: www.rdds.eu

Kanzlei für Beamtenrecht

  • Beamtenrecht

Recht Aktuell

Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge22.09.2023
Vorläufige Dienstenthebung des Hallenser Oberbürgermeisters bleibt weiter bestehen22.09.2023
Disziplinarkammer entfernt Bundespolizisten aus dem Dienst15.09.2023
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter “Entfristung” des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin15.09.2023
rdds Rechtsanwalt Beamtenrecht Köln
Manage Cookie Consent
Auf dieser Website werden Cookies genutzt, um die Website zu optimieren und statistisch auszuwerten. Die Einstellungen können jederzeit geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz
Funktionale Cookies Immer aktiv
Diese Cookies sind technisch erforderlich, damit die Website reibungslos funktioniert. Die funktionalen Cookies sorgen für die Kernfunktionalität dieses Internetangebots. Diese Cookies sind daher technisch notwendig und grundsätzlich aktiviert.
Werbe Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besucher maßgeschneiderte Angebote, Promotionaktionen und Werbeanzeigen zeigen, die nützlich sind und den Interessen unserer Besucher entsprechen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Analyse Cookies
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Mit diesen Cookies können wir Informationen über die Nutzung der Website sammeln und auswerten. Damit können wir das Internetangebot laufend verbessern und auf die Interessen unserer Besucher zuschneiden. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Marketing Cookies
Mit diesen Cookies können wir unseren Besuchern nützliche Inhalte, Funktionen und Dienste wie z.B. Kartenmaterial von Google Maps und Videos über YouTube bereitstellen. Dafür ist die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen
{title} {title} {title}